Rechtliche Hinweise

Haftungsausschluss

Die auf unseren Internetseiten zur Verfügung gestellten Informationen richten sich an Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
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Die Informationen auf diesen Internetseiten stellen keine Anlageberatung dar

Die P&S Vermögensberatungs AG Performance & Sicherheit behält sich unangekündigte Änderungen der auf diesen Internetseiten zum Ausdruck gebrachten Meinungen, Vorhersagen, Schätzungen und Prognosen vor und unterliegt keiner Verpflichtung, diese Dokumentationen zu aktualisieren, falls sich eine dieser Aussagen verändert hat oder unrichtig, unvollständig oder irreführend wird. Die Inhalte stellen weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf irgendeines Wertpapiers dar, noch enthält es die Grundlage für einen Vertrag oder eine Verpflichtung irgendeiner Art. Keinesfalls stellen sie eine Anlageberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Investitionsentscheidungen müssen auf Grundlage des gültigen Verkaufsprospektes der eine ausführliche Darstellung der mit diesem Investment verbundenen Risiken enthält, sowie des gültigen Jahres- und Halbjahresberichts erfolgen. Sie dürfen nicht auf Grundlage der Inhalte auf dieser Internetseite erfolgen. Die besprochenen Investments können für den einzelnen Anleger, je nach Risikoklasse, Anlageziel und finanzieller Lage, unpassend sein. Jeder Besucher unserer Internetseite ist dringend gehalten, sich vor jeder Investitionsentscheidung umfassend zu informieren und falls erforderlich den Rat eines unabhängigen Finanzberaters einzuholen.

Entschädigungseinrichtung  der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)

Die P&S Vermögensberatungs AG ist der EdW zugeordnet.
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Behrenstrasse 31
10865 Berlin-Mitte
Tel.:  +49 30 203699-5626
Fax   +49 30 203699-5630
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Verbandsmitgliedschaft

VuV-Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V.
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Tel.:  +49 69 6605501-0
Fax   +49 69 6605501-9
eMail: contact@vuv.de
http:// www.vuv.de

VuV-Ombudsstelle

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/EU vom 21.5.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der VuV-Ombudsstelle sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden können.

Die P&S Vermögensberatungs AG ist Mitglied des VuV und damit dieser Schlichtungsstelle angeschlossen. Für den Fall, dass einer Kundenbeschwerde zwischen den Parteien nicht unmittelbar abgeholfen werden kann, wird damit die Möglichkeit eröffnet, kundenseits die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Antragsteller kostenfrei.

Die Anschrift der VuV-Ombudsstelle lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur VuV-Ombudsstelle (u.a. Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung, Antragsformular) erhalten Sie unter http://vuv-ombudsstelle.de

Hinweis auf die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform

Vgl. Verordnung (EU) Nr. 524/2013.

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Das Institut nimmt an der Online-Streitbeilegung nicht teil.

Erklärung zu nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, Art. 3 VO (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (sog. Offenlegungsverordnung) inklusive Erklärung nach Art 5 OffenlegungsVO

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. solche empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Informationen gemäß Art. 4 VO (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (sog. Offenlegungsverordnung) i.V.m. Art. 12 und 13 Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 vom 6. April 2022

Als Nachhaltigkeitsrisiko werden ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite der Investition haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 b und Abs. 5 b OffenlegungsVO i.V.m. Art. 12 und 13 (EU) 2022/1288) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist aber gemäß unserer Einschätzung nach
    derzeitigem Sachstand aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen – wenn überhaupt – nur mit sehr großem Aufwand möglich. Daher sieht sich der Vermögensverwalter auch nicht in der Lage, ein glaubwürdiges Nachhaltigkeitskonzept anzubieten, die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden umzusetzen und über die Umsetzung in einer für den Kunden nachvollziehbaren Art und Weise zu berichten.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen n (Art. 4 Abs. 1 b bzw. Art. 4 Abs. 5 b OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
  • Sobald ein tragfähiges und für den Kunden nachvollziehbares Nachhaltigkeitskonzept umsetzbar ist, werden wir dieses unseren Kunden anbieten.

Erklärung zur Mitwirkungspolititk

Mitwirkungspolitik 

Die Gesellschaft verfolgt als Vermögensverwalter folgende Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG: 

Soweit die Gesellschaft Aktionärsrechte ausübt, tut sie dies im Rahmen und zur Umsetzung der von den Kunden vorgegebenen und mit diesen vereinbarten Anlagerichtlinien. 

1. Ausübung von Aktionärsrechten

Dividenden: Besteht bei einer etwaigen Ausschüttung die Wahlmöglichkeit zwischen Aktien und Cash, wird aus abwicklungstechnischen Gründen stets eine Cashdividende bevorzugt. 

Bezugsrechte: Die Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen einer Kapitalerhöhung erfolgt lediglich nach vorheriger Prüfung und positiver Eignung der Aktien für das Portfolio entsprechend der Anlagerichtlinien. Bei positiver Einschätzung wird im Regelfall das Bezugsrecht ausgeübt. Sollte das Bezugsrecht nicht ausgeübt werden, werden die Bezugsrechte interessewahrend für den Kunden veräußert. 

Sonstige Kapitalmaßnahmen: Bei sonstigen Kapitalmaßnahmen erfolgt eine Teilnahme lediglich nach vorheriger Prüfung und Empfehlung durch die Aktienspezialisten. Bei positiver Einschätzung der vom Unternehmen beabsichtigten Maßnahme wird im Regelfall die Kapitalmaßnahme ausgeübt

2. Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften

Die Beteiligungsunternehmen werden während des Investitionszeitraums beobachtet. Dabei werden sowohl die Entwicklung der Bilanzkennzahlen, insbesondere Ertrags- und Kapitalstruktur, als auch Unternehmensstrategie, Geschäftsmodell, Produkte und Marktpositionierung im Auge behalten. Verfügbare Nachrichten und Unternehmensveröffentlichungen werden hinsichtlich wesentlicher Risiken in Verbindung mit Corporate Governance und sozialen bzw. ökologischen Auswirkungen des Unternehmens gescreent. Für wesentlich erachten wir dabei Themen, welche das Potential des Unternehmens zur langfristigen Wertschöpfung erheblich beeinträchtigen können. Die Gesellschaft prüft regelmäßig die Eignung der Portfoliogesellschaften für die Umsetzung der mit dem Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien. 

3. Meinungsaustauch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft

Die Gesellschaft sucht keinen aktiven Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft. Sie nutzt daher keine vertraulichen Informationen der Portfoliogesellschaften, die nicht auch anderen Kapitalmarktteilnehmern zur Verfügung stünden. Sie ist nicht als sogenannter aktiver Aktionär tätig und beeinflusst nicht die tägliche Geschäftspolitik der Portfoliounternehmen. Dies schließt die allgemeine Nutzung von der Kapitalmarktöffentlichkeit zugänglichen Publikationen, wie Investorenkonferenzen und Roadshows, nicht aus. 

4. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären

Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

5. Umgang mit Interessenkonflikten

Der Umgang mit Interessenkonflikten ergibt sich aus der Conflict of Interest Policy der Gesellschaft.

6. Mitwirkungsbericht

Da die Gesellschaft keine aktive Mitwirkungspolitik in den Gremien der Portfoliounternehmen verfolgt, ist kein Bericht zur Mitwirkungspolitik erforderlich. In der Regel übt die Gesellschaft keine Aktionärsrechte in den Gremien, insbesondere der Hauptversammlung, aus.

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