Das Altersvorsorgedepot kommt am 1. Januar 2027
Wer für den Ruhestand ein Vermögen aufbauen möchte, hat nun mit dem Altersvorsorgedepot eine weitere Möglichkeit, dies zu tun.
Beschlossen wurde das Altersvorsorgedepot (AVD) bereits im Mai 2026. Der Start wird aber erst am 1. Januar 2027 sein und es wird dann die Riester-Rente ersetzen. Neben Arbeitnehmern sind beim AVD nun auch beispielsweise Selbstständige und Freiberufler förderberechtigt.
Wie funktioniert das AVD?
Das AVD ist eine Kombination aus einer Geldanlage am Kapitalmarkt und einer staatlichen Förderung. Innerhalb des AVDs kann in ETFs, Fonds, Staatsanleihen und ELTIFs investiert werden, so lange diese maximal der Risikoklasse 5 entsprechen. Ausgeschlossen sind hingegen Einzelaktien, Derivate und Kryptowährungen. Beim AVD ist keine Beitragsgarantie gegeben und Verluste sind möglich. Abschließen können Sie das AVD z.B. bei Banken oder Brokern. Danach haben Sie die Möglichkeit entweder das Standard-Depot oder das Selbstentscheider-Depot zu wählen.
Das Standard-Depot: Dabei handelt es sich um ein Depot, das vom Anbieter selbst angeboten wird. Das bedeutet, dass beispielsweise die Bank, bei der Sie das AVD abgeschlossen haben, entscheidet, in welche ETFs oder Fonds Sie im Rahmen des AVDs investieren können. Hierbei gibt es aber eine Kostenobergrenze von 1% pro Jahr. Im Standard-Depot werden immer zwei ETFs vorgegeben: Ein risikoarmer mit Risikoklasse 1-2 und risikoreicher mit Risikoklasse 3-5.
Das Selbstentscheider-Depot: Hier können Sie selbst entscheiden, in welche ETFs oder Fonds Sie investieren möchten.
Unser Produkt:
Der P&S Renditefonds
Beim P&S Renditefonds handelt es sich um einen Mischfonds, der auf den Value-Ansatz basiert. Der Fonds eignet sich für alle langfristigen Anleger, seien es Privatanleger, Stiftungen oder Family Offices.
Wie hoch ist die Förderung und welche steuerlichen Vorteile hat das AVD?
Eine Förderung gibt es beim AVD ab einer Mindesteinzahlung von 120 Euro pro Jahr.
Danach gibt es folgende Staffelung:
- Bis zu 360 Euro Einzahlung im Jahr gibt der Staat pro eingezahltem Euro 50 Cent Förderung. Bei 360 Euro Einzahlung gibt es also maximal eine Zulage von 180 Euro.
- Von 360,01 bis 1.800 Euro Einzahlung gibt der Staat pro eingezahltem Euro 25 Cent Förderung. Die zusätzliche maximale Zulage liegt hier also bei 360 Euro. Bei einer Einzahlung von insgesamt 1.800 Euro pro Jahr erhält man also eine maximale Zulage von 540 Euro pro Jahr, was immerhin 30 Prozent entspricht. Sie müssen übrigens nicht bereits am 1. Januar 2027 mit dem Sparen beginnen. Auch bei einem späteren Einstieg erhalten Sie die volle jährliche Zulage von 540 Euro, wenn Sie bis zum Jahresende mindestens 1.800 Euro eingezahlt haben.
- Für Einzahlungen über 1.800 Euro pro Jahr gibt es vom Staat keine weitere Förderung.
- Maximal können im AVD pro Jahr bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden.
Zusätzliche Boni:
- Pro Kind gibt es eine maximale jährliche Zulage vom Staat in Höhe von 300 Euro.
- Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren gibt es außerdem einen einmaligen Einsteigerbonus von 200 Euro.
Wie sieht es steuerlich aus?
Während der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge oder Wertsteigerungen an. Es fallen also z.B. auch bei Umschichtungen in andere Fonds & ETFs keine Steuern an. Somit entsteht ein Steuerstundungseffekt. Eine Steuer fällt erst in der Auszahlungsphase und in der Höhe des persönlichen Einkommensteuersatzes an. Die Steuer fällt allerdings auf alles an, also sowohl auf das eingezahlte Geld (allerdings nur für die geförderte Einzahlung bis zu 1.800 Euro pro Jahr, für alles zwischen 1.800 Euro und 6.840 Euro nicht), die Zulage des Staates sowie auch auf die Gewinne.
Gleichzeitig kann man die Einzahlungen (allerdings nur bis zu 1.800 Euro jährlich) heute aber bereits jährlich durch den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft dann über eine Günstigerprüfung, ob die Zulage durch den Staat oder der Vorteil durch den Sonderausgabenabzug vorteilhafter ist. Je höher der persönliche Steuersatz, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie aufgrund Ihrer Einzahlungen noch Geld zurückbekommen. Bei Gewinnen auf nicht geförderten Einzahlungen (also alles über 1.800 Euro pro Jahr) wird unter bestimmten Voraussetzungen nur die Hälfte der Gewinne versteuert. Dafür müssen seit Vertragsabschluss mindestens zwölf Jahre vergangen und das 62. Lebensjahr vollendet sein.

Die Auszahlungsphase
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens ab dem 65. Lebensjahr und spätestens ab dem 70. Lebensjahr. Sie haben dann die Möglichkeit, eine lebenslange Rente zu erhalten, indem Sie das Depotguthaben an ein Versicherungsunternehmen übertragen.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Auszahlplan auf Basis des Depotguthabens, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr bestehen muss. In diesem Zusammenhang können Sie auf Wunsch auch eine Teilauszahlung von bis zu 30% des Kapitals zu Beginn vornehmen.
Allgemein können Sie das Depotguthaben auch während der Ansparphase entnehmen. Dies geht aber einher mit sämtlichen Rückzahlungen, wie z.B. der staatlichen Förderung oder den Steuerermäßigungen. Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen, z.B. wenn das Geld für eine selbst genutzte Immobilie verwendet wird und der Anbieter diese Option vorsieht.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgewandelt. Ein Wechsel ist jedoch möglich. Hier hängt es aber beispielsweise von den Kosten, der verbleibenden Ansparzeit etc. ab, ob es sich lohnt.
Kann das Altersvorsorgedepot vererbt werden?
Ja, das Guthaben kann förderunschädlich, also ohne Rückzahlung der Förderung, in das AVD des Ehepartners vererbt werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Will der Ehepartner hingegen eine Barauszahlung oder wird an die Kinder oder an eine anderen Person vererbt, dann wäre dies förderschädlich. Das bedeutet also, dass die Zulagen vom Staat und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

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